Schkg (betreibung, pfändung, konkurs, etc.)

Anwälte für Betreibung, Pfändung und Konkurs​ in Biel​

Jeder hat schon von ihr gehört, niemand möchte sie: Die Betreibung. Allzu schnell wird einem jedoch, gerechtfertigt oder nicht, ein Zahlungsbefehl zugestellt. In der Schweiz ist es jederzeit möglich jeden, im Prinzip grundlos, zu betreiben. Schnell taucht die Frage auf, wie ich mich gegen eine Betreibung wehren kann. Selbst wenn die Betreibung, mittels Rechtsvorschlag, blockiert ist, besteht fortan ein Eintrag im Betreibungsregister. Mittlerweile gibt es auch einfache Möglichkeiten, um diesen einfach wieder zu entfernen, doch man muss diese Instrumente kennen.

Umgekehrt kann es auch sein, dass man selber eine Forderung gegen einen Schuldner hat, der diese partout nicht zahlen will. Hier gibt es je nach Gläubiger auch spezielle Instrumente, um die Forderung zusätzlich abzusichern. Doch auch während einem laufenden Betreibung- oder Konkursverfahren können Fragen oder Probleme auftauchen, die einen Anwalt erfordern. Dann nämlich, wenn beispielsweise der Schuldner noch Vermögenswerte fortgeschafft hat und man diese gerne der Zwangsvollstreckung zuführen möchte. Oder gerade erst verhindern, dass die Sachen beiseitegeschafft werden.

Problematisch wird es auch dann, wenn man zwar eine Forderung hat oder zu haben glaubt, die Betreibung durch Rechtsvorschlag jedoch stillgelegt wird: Hier ist der Gläubiger gut beraten, wenn er im richtigen Verfahren versucht den Rechtsvorschlag zu beseitigen, ohne viel Zeit und Geld zu verschwenden.

Bei all diesen sowie den weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Angefangen bei einer Erstberatung, was Ihre Rechte sind, zu einer Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte bis hin zu einem Gerichtsverfahren sind wir für Sie da. Die vorgenannten Fälle enden bisweilen bei der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht. Die Kosten sind je nach Verfahrensart sehr unterschiedlich. Hinzu kommen die Kosten des Anwalts – bei beidem ist es unter Umständen möglich die unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen, und daher die Kosten vom Kanton bezahlt zu erhalten. Dies stellt quasi ein Darlehen dar, welches der Kanton innert 10 Jahren bei sich bessernden finanziellen Verhältnissen wieder zurückfordert. Unser Ziel ist es, ihr Problem möglichst einfach und rasch zu lösen.

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