Scheidung

Scheidungsanwälte in Biel​

Nicht immer geht eine Ehe gut und man gelangt an den Punkt, in welchem von mindestens einem Ehegatten der Entscheid gefasst wird, sich scheiden lassen zu wollen. Es stellen sich unmittelbar viele Fragen: Kann ich mich überhaupt einseitig scheiden lassen? Wer übernimmt das Haus? Wie regelt man das Besuchsrecht mit den Kindern? Wie viel Unterhalt muss bezahlt werden, und wie lange?

Gerade das Unterhaltsrecht ist in den letzten Jahren komplexer geworden und für Laien nunmehr schwer verständlich. Eine exakte Wissenschaft ist die Berechnung des Unterhalts nicht, denn jeder Anwalt und jede Anwältin wird die Sache etwas anders anschauen – und das Gericht noch einmal anders.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich scheiden zu lassen: Die einfachste, schnellste und kostengünstigste Variante ist meist diejenige der einvernehmlichen Scheidung. Dort werden sämtliche Punkte in einer Scheidungskonvention geregelt und diese dann dem Gericht zur Genehmigung unterbreitet.

Eine Zwischenvariante ist diejenige Scheidung, in welcher sich zwar beide Ehegatten einig sind, dass sie sich scheiden lassen wollen, aber noch nicht wie. Hier wird ein Gerichtsverfahren anhängig gemacht, in welchem zuerst in einer Einigungsverhandlung versucht wird die Scheidung zu regeln, sollte dies nicht gelingen, dann quasi in den „Kampfmodus“ gewechselt wird.

Ähnlich funktioniert die letzte Variante, die Scheidung auf Klage hin: Hier muss man zwei Jahre getrennt leben, ehe der Scheidungswillige am Gericht die Scheidung einseitig einleiten kann.

Bei all diesen sowie den weiteren Fragen, welche eine Scheidung bietet, helfen wir Ihnen gerne weiter. Angefangen bei einer Erstberatung, was Ihre Rechte sind, zu einer Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte bis hin zu einem Gerichtsverfahren sind wir für Sie da. Eine Scheidung muss zwingend vom Gericht ausgesprochen werden. Die Kosten des Gerichtsverfahrens hängen von der Scheidungsart sowie vom Einkommen der beiden Ehegatten ab. Hinzu kommen die Kosten des Anwalts – bei beidem ist es unter Umständen möglich die unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen, und daher die Kosten vom Kanton bezahlt zu erhalten. Dies stellt quasi ein Darlehen dar, welches der Kanton innert 10 Jahren bei sich bessernden finanziellen Verhältnissen wieder zurückfordert. Unser Ziel ist es, ihre Scheidung möglichst einfach und rasch zu regeln.

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