Mario Stegmann

Ihr kompetenter Anwalt für Miete, Arbeit, Familienrecht, Vertragsrecht + Strafverteidigung

Ich versuche mit meiner Erfahrung und meinem Fachwissen ein möglichst breites Spektrum an alltäglichen Problemen unserer Klientschaft abzudecken. Häufig treten Fälle in den Gebieten Arbeit, Miete, Familienrecht (Scheidung, Trennung, Kindsrecht), Erbrecht und generell im Vertragsrecht wie Leasing, Darlehen, Werkvertrag oder Auftrag auf. Schnell ist man aber durch eine Strafanzeige auch in ein Strafverfahren verwickelt: Sei es, weil man zu schnell gefahren ist, oder weil man sich dem Vorwurf eines Vermögensdelikts oder eines Sexualdelikts ausgesetzt sieht. Auch hier helfe ich Ihnen sehr gerne Ihre Rechte zu wahren und dafür zu sorgen, dass Sie nicht verurteilt werden. Im Rahmen des Piketts des Berner Anwaltsverbandes BAV leiste ich während mehrerer Wochen im Jahr für die Polizei und die Staatsanwaltschaft Pikett als Anwalt der ersten Stunde.

Ausbildung
2010 Rechtsanwalt des Kantons Bern
2008 Master of Law, Universität Bern
2006 Bachelor of Law, Universität Bern
2003 Maturität am Deutschen Gymnasium Biel

Weiterbildungen
2016 Prozessmanagement
2016 Changemanagement
2016 Buchhaltung und Online-Marketing
2015 Projektmanagement
2015 Leadership SVF

Sprachen
Deutsch, Französisch, Englisch

Berufliche Erfahrungen
2016 – heute Selbstständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei. Schwerpunkte bilden Vertragsrecht, Arbeit, Miete, Familienrecht, Erbrecht und Strafverteidigung
2011 – 2016 Gerichtsschreiber bzw. leitender Gerichtsschreiber bei einer bernischen Schlichtungsbehörde. Schwerpunkt Beratungen in Arbeit und Miete; Zivil- (insbesondere Vertragsrecht) und Zivilprozessrecht im Allgemeinen
2008 – 2010 Praktika beim Regierungsstatthalteramt Nidau, Gerichtskreis II Biel-Nidau sowie in einem Lysser Anwaltsbüro

Politische Tätigkeiten
2010 – 2015 Gemeindepräsident Studen, Präsidiales, Personal und Finanzen
2003 – 2009 Gemeinderat Studen, Departement öffentliche Sicherheit, Ortspolizei, öffentlicher Verkehr und Gesundheit

Publikationen
2015 Über die Unabhängigkeit der militärischen Gerichtsbarkeit Sicherheit & Recht 1/2015, S. 22 ff.
2012 Videoüberwachung des öffentlichen Raumes in bernischen Gemeinden – Ein Fallbeispiel Sicherheit & Recht 2/2012, S. 76 ff.

Freizeit
Familie, Wandern, Langlauf klassisch, Computer/Telecom, Feuerwehr

"Niemand steht über dem Gesetz und niemand steht unter ihm"

– Theodore Roosevelt